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EINSCHRÄNKUNGEN DURCH CORONA


Stand 18.03.2020 10:00 Uhr

Die deutsche Bundesregierung hat Empfehlungen veröffentlicht, die einzelnen Länder beginnen mit der Schließung von Geschäften und verordnen Ausgangsbeschränkungen. Ausgenommen davon sind:

  • unbedingt notwendige Einkäufe
  • der Weg zur Arbeit

Für die Imker gilt:

  • zur Tierversorgung notwendige Arbeiten sind erlaubt
  • Bienenstände müssen erreichbar sein, Imker dürfen nicht aufgehalten werden!

Detaillierte Infos zur den Anordnungen der Regierung: www.bundesregierung.de

Wir unterstützen euch!

  • Ihr könnt aufgrund von Sperren eure Bienenstände nicht erreichen?

Die Biene Österreich stellt für alle Imker eine Bestätigung für die nötige Tierversorgung aus.

Die Fahrgenehmigung könnt ihr hier herunterladen, bitte zusätzlich TK-Auszug (mit Standorten) und Einheitswertbescheid (wenn vorhanden) mitführen!

 

  • Ich kann mich nicht selbst um meine Bienen kümmern!

Über die Plattform Imker-Nothilfe können sich Imker melden, die aus gesundheitlichen Gründen oder einer persönlich verordneten Quarantäne (Infektionsverdacht) nicht zu ihren Bienen können.

Bitte füllt das Kontaktformular aus, wir melden uns, um alle Details abzuklären und dir einen kompetenten Imker in der Nähe und organisieren zentral alle Arbeiten.

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18.03.2020

Info für Bayern

Bayern hat den Katastrophenfall ausgerufen. Deshalb sind die Informationen in erster Linie für Bayern. Es kann aber jederzeit auch ein anderes Bundesland treffen. Hier müsstet ihr dann jeweils auf die Internetseite des jeweiligen Bundeslandes. Es ist davon auszugehen, dass die Vorgehensweisen einheitlich abgestimmt sind.

Wir wollen anbei ein paar Informationen an Euch weiterleiten, die vielleicht von Nutzen sein können. Zudem bitten wir darum, dass Ihr uns Infos mailt, die vielleicht für alle Kolleginnen und Kollegen von Interesse sein können. Wir würden dann sammeln und laufend einen Factsheet herumschicken.

Factsheet

Alle, die nicht von einer behördlichen Schließung betroffen sind, können Kurzarbeitergeld beantragen. Das Formular habe ich mit angehängt. Bitte wenn möglich den Antrag online stellen!! Evtl. werden die Anträge auch rückwirkend ab 01.03. zugelassen!

Alle, die von einer behördlichen Schließung betroffen sind, können eine Erstattung über das Infektionsschutzgesetz beantragen. Antrag ebenfalls mit angehängt!

http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/668069451898

Weitere Vorgehensweise:

Alle, die von Kurzarbeit betroffen sind müssen den Antrag selbst stellen. Bevor die Bewilligung nicht vorliegt, darf es keine Kurzarbeit geben! Resturlaub aus dem Vorjahr sowie Überstunden müssen vorranging zum Kurzarbeitergeld abgebaut werden! Die Abwicklung des Kurzarbeitergeldes findet dann über euer Lohnbüro statt. Anders als beim „normalen“ Kurzarbeitergeld, wird es eine 100%-ige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge geben.

Wichtig:

Es gibt keine behördlichen Schließungen von Gaststätten. Hier sind Anträge zum Kurzarbeitergeld zu stellen!

Anbei noch Informationen mit weiterführenden Links der AOK Bayern.

Ich habe mit dem Landwirtschaftsministerium gesprochen, wir dürfen weiterhin zu unseren Bienen fahren.

Nachdem es größere Probleme mit Gesundheitszeugnissen für Wanderungen gibt, sprecht bitte schnellstens mit eurem zuständigen Veterinäramt. Da das jeweilige Veterinäramt zuständig ist, kann das nicht zentral gelöst werden.

Wir werden noch zusammen mit Österreich eine Internetseite einrichten, damit sich hier Imker verlinken können, die ggf. in Österreich oder umgekehrt Bienen zu versorgen haben.

Gleichzeitig bitte ich euch, behaltet einen kühlen Kopf, wenn ein Kollege Hilfe benötigt, bitte ich euch um Unterstützung, jedoch immer auch an eure Gesundheit denken.

Mit imkerlichen Grüßen

Annette Seehaus-Arnold

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Wir helfen zusammen. Für die Bienen in Deutschland und Europa!
Annette Seehaus-Arnold
Präsidentin DBIB
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In solchen Situationen ist eine professionelle und koordinierte Hilfe entscheidend.
Daniel Pfeifenberger
Bienenlieb Imkerzentrum, ÖEIB Ausschuss
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